Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
Somit ist das Honorar direkt an den Berater/Heilpraktiker “in der
Online-Beratung“ im Voraus zu entrichten und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung.
In der Regel ist die Leistung für Selbstzahler. Unter bestimmten Umständen
gilt das Honorar für Privatpatienten. Das abgerechnete Honorar für einzelne Posten kann von der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abweichen und der Heilpraktiker hat keinen Einfluss auf
die Erstattung.
Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden, wenn Sie über
einen private Zusatzkrankenversicherung verfügen, die den selektiven Heilpraktiker einbezieht.
Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
Dieser Online-Dienst dient der Gesundheitsberatung/psychologische Beratung/
Gesundheitscoaching und gilt für Bestandskunden (Patienten, die vor dem 16.März 2022 in meiner Praxis persönlich vorstellig waren.)
Aufgrund der momentanen rechtlichen Lage können von mir derzeit nur folgende
Leistungen per Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden
(für welche Leistung das zutrifft, können Sie dieser
Tabelle entnehmen (pdf)).
Hilfe bei dem Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier: Kostenerstattungsproschüre